Altersgerechtes Wohnen:
Diese Umbaumaßnahmen
sind erforderlich!

Der Mensch kann vieles kontrollieren, nicht aber das Altwerden. Jeder von uns ist von dem Altersprozess betroffen und früher oder später machen sich Beschwerden bemerkbar, die ein normales Leben nicht mehr ermöglichen. Plötzlich wird der Treppenaufstieg beschwerlich und die Kaffeetassen im oberen Fach des Küchenschranks sind kaum noch erreichbar. In Fällen wie diesen muss der Wohnraum an die körperlichen Erfordernisse angepasst werden.

Nun könnte man an dieser Stelle raten, in eine barrierefreie Bleibe oder gar ein Alten- oder Pflegeheim umzuziehen, doch in der Realität wäre jener Ratschlag problematisch. Schließlich leben die Betroffenen meist schon seit mehreren Jahrzehnten in ihren Wohnungen und möchten daher den lieb gewonnenen Lebensraum nicht verlassen. Grundsätzlich sollte es das Ziel sein, dass ein alter Mensch so lange wie möglich in seinen eigenen vier Wänden leben bleibt. Zum einen bleibt der Pflegebedürftige somit in seiner gewohnten Umgebung und zum anderen sind Plätze in Heimen nicht nur knapp, sondern auch noch teuer. Eine Anpassung des Wohnraumes ist daher meist die beste Lösung.

Barrieren beseitigen

Damit die Wohnung problemlos erreicht werden kann und sich die dort lebende Person gefahrlos fortbewegen kann, müssen zunächst einmal alle Barrieren beseitigt werden. In der Wohnung selber sind dies Teppichböden mit hohen Kanten, Türschwellen oder aber Stufen. Der schwierige Teil kommt jedoch dann, wenn eine Treppe überwunden werden muss, um die Wohnung zu erreichen oder aber wenn es in der Bleibe selber eine Treppe in das Obergeschoss gibt. In diesem Fall ist ein Treppenlift von treppenlift-discount.de die einzige Lösung. Wird dieser im Treppenhaus eines Mietshauses montiert, muss zuvor unbedingt der Vermieter über die Umbaumaßnahmen informiert werden. Ein Treppenlift hat den Vorteil, dass er nahezu überall eingebaut werden kann und dass die Treppe wieder wie gewohnt genutzt werden kann. Die Finanzierung muss größtenteils selber gestemmt werden, wobei es möglich ist, staatliche Fördergelder zu erhalten. Jene können über die Pflegekasse beantragt werden und liegen derzeit bei einer Höhe von bis zu 2.557 Euro. Voraussetzung für eine Bewilligung des Antrages ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Übrigens können die Fördermittel nicht nur für den Einbau eines Treppenlifts genutzt werden, sondern auch für weitere Umbaumaßnahmen. Fachkundige Beratung zum Thema Treppenlifte erhalten Interessierte unter treppenlift-discount.de.

Weitere Anpassungen

Neben der Beseitigung von Barrieren müssen auch die Arbeitsflächen auf die richtige Höhe angepasst werden. Gleiches gilt für Lichtschalter oder aber Fenstergriffe, welche ohne Probleme zu erreichen sein sollten. Auch im Badezimmer sind Umbaumaßnahmen erforderlich, zu welchen der Einbau einer bodengleichen Dusche oder Sitzbadewanne sowie das Anbringen von Haltegriffen gehören.