Immobilienverwaltung ist ein
umfangreiches Fachgebiet.

Die Immobilienverwaltung ist ein recht breit gefächertes Thema. Da haben wir zum einen die Verwaltung von Mietshäusern, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Auf der anderen Seite die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Zu guter Letzt gibt es dann auch noch die gewerblich genutzten Immobilien.

Leider kommt es bei all diesen Formen des Zusammenlebens immer wieder zu Streitigkeiten unter den Betroffenen. Da gibt es Mieter, die ihre Betriebskostenabrechnung nicht akzeptieren wollen bzw. mit der Ausführung der Treppenhausreinigung nicht einverstanden sind. Oder Eigentümer, die ihren Mietern Kosten überstülpen möchten, die so gar nicht zulässig sind. Da gibt es Eigentümergemeinschaften, die meistens wegen Nichtigkeiten vor Gericht ziehen und so ganze Generationen von Rechtsanwälten und Richtern am Leben erhalten. Leider ist es oftmals auch so, das der in WEG Anlagen gewählte Verwaltungsbeirat einen Kleinkrieg gegen den Rest der Eigentümergemeinschaft anzettelt. Wir als Verwalter stehen dann oftmals zwischen den Fronten.

Als selbständiger Hausverwalter in Bremen muß ich nun auf der Hut sein, nicht für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen. Für mich gilt ausschließlich das, was in der Teilungserklärung, dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), meinem Verwaltervertrag und der dazugehörigen Verwaltervollmacht, den Mietverträgen, dem BGB, der Heizkostenverordnung, der Wohnflächenberechnungsverordnung oder auch sonstigen, schriftlich fixierten Vereinbahrungen und Verordnungen festgehalten ist. (Seitenanfang)

Dabei könnte das ganze Leben so schön und einfach sein, wenn sich die Beteiligten zur rechten Zeit einmal daran erinnern, was sie doch einmal unterschrieben haben. Doch leider ist dem nun einmal nicht so und es werden noch weitere Generationen von Rechtsanwälten und Richtern heranwachsen, die sich ausschließlich dieser umfangreichen und offensichtlich komplizierten Thematik zu widmen haben. (Seitenanfang)

Immer wieder werde ich von Mietern und Vermietern, Wohnungseigentümern und Beiräten so wie auch von Kollegen um Rat gefragt. Daraus ist dieser Ratgeber entstanden. Hier schon mal ein paar Kommentare zufriedener Leser:

Anmerken möchte ich an dieser Stelle noch, das die zum 1.07.2007 und später erfolgten Änderungen der Paragraphen im WEG etc. hier bislang noch nicht vollumfänglich Berücksichtigung gefunden haben! (Seitenanfang)