Immobilienverwaltung ist ein
umfangreiches Fachgebiet.
umfangreiches Fachgebiet.
Die Immobilienverwaltung ist ein recht breit gefächertes Thema. Da haben wir zum einen die Verwaltung von Mietshäusern, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Auf der anderen Seite die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Zu guter Letzt gibt es dann auch noch die gewerblich genutzten Immobilien.
Leider kommt es bei all diesen Formen des Zusammenlebens immer wieder zu Streitigkeiten unter den Betroffenen. Da gibt es Mieter, die ihre Betriebskostenabrechnung nicht akzeptieren wollen bzw. mit der Ausführung der Treppenhausreinigung nicht einverstanden sind. Oder Eigentümer, die ihren Mietern Kosten überstülpen möchten, die so gar nicht zulässig sind. Da gibt es Eigentümergemeinschaften, die meistens wegen Nichtigkeiten vor Gericht ziehen und so ganze Generationen von Rechtsanwälten und Richtern am Leben erhalten. Leider ist es oftmals auch so, das der in WEG Anlagen gewählte Verwaltungsbeirat einen Kleinkrieg gegen den Rest der Eigentümergemeinschaft anzettelt. Wir als Verwalter stehen dann oftmals zwischen den Fronten.
Als selbständiger Hausverwalter in Bremen muß ich nun auf der Hut sein, nicht für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen. Für mich gilt ausschließlich das, was in der Teilungserklärung, dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), meinem Verwaltervertrag und der dazugehörigen Verwaltervollmacht, den Mietverträgen, dem BGB, der Heizkostenverordnung, der Wohnflächenberechnungsverordnung oder auch sonstigen, schriftlich fixierten Vereinbahrungen und Verordnungen festgehalten ist. (Seitenanfang)
Dabei könnte das ganze Leben so schön und einfach sein, wenn sich die Beteiligten zur rechten Zeit einmal daran erinnern, was sie doch einmal unterschrieben haben. Doch leider ist dem nun einmal nicht so und es werden noch weitere Generationen von Rechtsanwälten und Richtern heranwachsen, die sich ausschließlich dieser umfangreichen und offensichtlich komplizierten Thematik zu widmen haben. (Seitenanfang)
Immer wieder werde ich von Mietern und Vermietern, Wohnungseigentümern und Beiräten so wie auch von Kollegen um Rat gefragt. Daraus ist dieser Ratgeber entstanden. Hier schon mal ein paar Kommentare zufriedener Leser:
- Sehr geehrter Herr Beckmann,
Diese Infos sind Gold wert - Vielen Dank dafür. Wie ich Ihnen schon erzählt habe, will unser neuer Vermieter mich und meine Nachbarin einfach raushaben, damit er die Wohnungen teuer verkaufen kann. Wir hingegen wollen einfach unsere Ruhe und keinen Ärger, was manchmal gar nicht so leicht ist. Mittels der Infos von Ihnen kann ich jetzt wieder wesentlich ruhiger schlafen. Juergen B. aus München - Sehr geehrter Herr Beckmann,
vielen Dank für ihre kompetente Hilfe. Es war zum ersten mal das ich diese Community in Anspruch nehme, deshalb bin ich positiv überrascht das es doch so gut funktioniert. Wir konnten uns auf die von ihnen vorgeschlagene Lösung des "Abwohnens" einigen. Dem Mietverein, ihrereseits auch keine Rechtsprofis, wurde im übrigen sowas ähnliches vorgeschlagen.
Mit besten Grüßen Marcel B. - Hallo Herr Beckmann!
Danke für die superschnelle Antwort. Da man mit diesem Mieter leider nicht vernünftig reden kann ,droht sofort damit zum Anwalt zu gehen, muß ich wohl ab Juli abrechnen. - Das Recht ist auf seiner Seite.
Danke Christine - Sehr geehrte Damen und Herren,
da demnächst ein neuer Verwalter in unserer WEG bestimmt wird und ich mich zur Wahl stellen werde, hab ich mich sehr gefreut Ihre Seite gefunden zu haben. Großes Kompliment - habe mich sehr gut informieren können. Ich habe aber eine Frage bei der Sie mir vielleicht weiterhelfen können... Wir sind eine WEG mit 16 Parteien.
Vielen Dank für Ihre Mühen,
M. W. aus Marktredwitz (Seitenanfang)
Anmerken möchte ich an dieser Stelle noch, das die zum 1.07.2007 und später erfolgten Änderungen der Paragraphen im WEG etc. hier bislang noch nicht vollumfänglich Berücksichtigung gefunden haben! (Seitenanfang)